An-/Abmeldung
An- und Abmeldungen sind für das Herbstsemester jeweils bis zum 15. Mai resp. für das Frühjahrssemester bis zum 15. November an das Sekretariat zu senden. Über die Aufnahme der Schülerin bzw. des Schülers wird schriftlich orientiert.
An- und Abmeldungen sind für das Herbstsemester jeweils bis zum 15. Mai resp. für das Frühjahrssemester bis zum 15. November an das Sekretariat zu senden. Über die Aufnahme der Schülerin bzw. des Schülers wird schriftlich orientiert.
Du hast Dich entschieden den Unterricht an der Musikschule Reinach zu beenden. Gerne möchten wir Dich einladen, uns deine Eindrücke zum Unterricht und weshalb du dich abgemeldet hast, mitzuteilen.
Semestergebühren
pro Kind 1/2 Lektion (25 Min)
CHF
510
pro Kind 3/4 Lektion (40 Min)
CHF
765
pro Kind 1 Lektion (50 Min)
CHF
1020
Erwachsene* 10 Lektionen zu 25 Minuten
CHF
660.50
pro Kind
CHF
255
nur mit Aufnahmeprüfung pauschal
CHF
1020
nur mit Aufnahmeprüfung pauschal
CHF
1144
pro Instrument 4x25 Min
CHF
102
Erwachsene 1 Lektion zu 25 Minuten
CHF
66
nur zusätzlich zum Einzel- oder Gruppenunterricht
gratis
nur zusätzlich zum Einzel- oder Gruppenunterricht
gratis
pro Kind
CHF
48
wenn zusätzlich zum Einzelunterricht
gratis
Konditionen
Wenn der Schüler/die Schülerin aufgenommen werden kann, verpflichtet diese Anmeldung zum Besuch des Kurses während mindestens eines Semesters und zur Bezahlung des Kursgeldes.
Die Gebühren werden semesterweise in Rechnung gestellt. Bei ausserterminlichem Austritt oder Ausschluss kann kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes erhoben werden.
Bei zwei oder mehr Kindern aus einer Familie wird ein Geschwisterrabatt von 10% gewährt. Zudem besteht die Möglichkeit einer Schulgeldermässigung. Es muss hierzu ein schriftliches Gesuch an die Musikschule gestellt werden.
Für die Musikschule gilt die gleiche Ferien- und Feiertagsordnung wie für die öffentliche Schule. An den restlichen schulfreien Tagen wird an der Musikschule unterrichtet.
Bei Erkrankung eines Kindes wird um direkte Mitteilung an die Musiklehrkraft gebeten. Musikstunden, die wegen Krankheit oder spezieller Schulanlässe ausfallen, können nicht nachgeholt werden.
*Über 25-Jährige, welche bereits an der Musikschule angemeldet sind, erhalten eine Subvention von 20% auf den Erwachsenentarif, sofern sie weiterhin in Ausbildung sind.