An-/Abmeldung

An- und Abmeldungen sind für das Herbstsemester jeweils bis zum 15. Mai resp. für das Frühjahrssemester bis zum 15. November an das Sekretariat zu senden. Über die Aufnahme der Schülerin bzw. des Schülers wird schriftlich orientiert.

An- und Abmeldungen sind für das Herbstsemester jeweils bis zum 15. Mai resp. für das Frühjahrssemester bis zum 15. November an das Sekretariat zu senden. Über die Aufnahme der Schülerin bzw. des Schülers wird schriftlich orientiert.

Du hast Dich entschieden den Unterricht an der Musikschule Reinach zu beenden. Gerne möchten wir Dich einladen, uns deine Eindrücke zum Unterricht und weshalb du dich abgemeldet hast, mitzuteilen.

Semestergebühren

Einzelunterricht

pro Kind 1/2 Lektion (25 Min)

CHF

510

pro Kind 3/4 Lektion (40 Min)

CHF

765

pro Kind 1 Lektion (50 Min)

CHF

1020

Erwachsene* 10 Lektionen zu 25 Minuten

CHF

660.50

Gruppenunterricht (nur Blockflöte, Rhythmuskurs und Stimmbildung)

pro Kind

CHF

255

Talentförderung

nur mit Aufnahmeprüfung pauschal

CHF

1020

Schnupperkurs

pro Instrument 4x25 Min

CHF

102

Erwachsene 1 Lektion zu 25 Minuten

CHF

66

Ensembleunterricht

nur zusätzlich zum Einzel- oder Gruppenunterricht

gratis

Orchester

nur zusätzlich zum Einzel- oder Gruppenunterricht

gratis

Singkreis und Kinderchor

pro Kind

CHF

48

wenn zusätzlich zum Einzelunterricht

gratis

Konditionen

Wenn der Schüler/die Schülerin aufgenommen werden kann, verpflichtet diese Anmeldung zum Besuch des Kurses während mindestens eines Semesters und zur Bezahlung des Kursgeldes.

Die Gebühren werden semesterweise in Rechnung gestellt. Bei ausserterminlichem Austritt oder Ausschluss kann kein Anspruch auf Rückerstattung des Schulgeldes erhoben werden.

Bei zwei oder mehr Kindern aus einer Familie wird ein Geschwisterrabatt von 10% gewährt. Zudem besteht die Möglichkeit einer Schulgeldermässigung. Es muss hierzu ein schriftliches Gesuch an die Musikschule gestellt werden.

Für die Musikschule gilt die gleiche Ferien- und Feiertagsordnung wie für die öffentliche Schule. An den restlichen schulfreien Tagen wird an der Musikschule unterrichtet.

Bei Erkrankung eines Kindes wird um direkte Mitteilung an die Musiklehrkraft gebeten. Musikstunden, die wegen Krankheit oder spezieller Schulanlässe ausfallen, können nicht nachgeholt werden.

*Über 25-Jährige, welche bereits an der Musikschule angemeldet sind, erhalten eine Subvention von 20% auf den Erwachsenentarif, sofern sie weiterhin in Ausbildung sind.